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17.06.2014
Startschuss für den Handwerkerbonus
Mit dem Start der Homepage www.handwerkerbonus.gv.at
stehen den Bürgern ab sofort alle Informationen und Unterlagen zum Handwerkerbonus
zur Verfügung. Die Förderung selbst kann ab 1. Juli 2014 in Anspruch genommen
werden. Erfreulich: Auch Arbeitsleistungen von Ingenieurbüros sind im Rahmen dieser
Förderungsaktion unter Beachtung aller weiteren Förderungsvoraussetzungen
förderungsfähig.
So funktioniert der "Handwerkerbonus":
- Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.
- Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten.
- Die Förderung beträgt 20 Prozent der Kosten der förderungsfähigen Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro pro Wohnobjekt und Kalenderjahr.
- Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen und frühestens ab Juli 2014 möglich. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 1. Juli 014 und 31. Dezember 2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen 1. Jänner 2015 und 31. Dezember 2015 erbracht und abgeschlossen werden.
Nähere Infos gibt's auf www.handwerkerbonus.gv.at.