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Neuer Kollektivvertrag für Dienstleister
Die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungen für
130.000 Angestellte in Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung sowie Information und
Consulting werden um 2,03 Prozent erhöht. Für die Verwendungsgruppen I und II fällt
die Erhöhung in den ersten vier Verwendungsgruppenjahren mit 2,18 Prozent weit
höher aus. Für die wesentliche Verwendungsgruppe II bedeutet dies zukünftig ein
Mindestgrundgehalt von knapp über 1.400 Euro.
Darauf haben sich die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus,
Papier (GPA-djp) und die Bundessparten Gewerbe und Handwerk sowie Information und
Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) am 21. November 2014
geeinigt. Der Kollektivvertrag sieht seit 2012 vor, dass die Verweildauer in der
Verwendungsgruppe I maximal drei Jahre betragen darf. Danach erfolgt eine
automatische Vorrückung in eine höhere Verwendungsgruppe.
Die Gehaltstabelle können Sie hier
(PDF) herunterladen.
Alle weiteren Infos zum
Kollektivvertrag.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe Ingenieurbüros
Mag. Ing. Herwig Draxler
T 05 90 90 4-770
E herwig.draxler(kwfat)wkk.or(kwfdot)at