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Energieeffizienzgesetz: Heiße Phase beginnt
Der Lostag für die ersten Verpflichtungen aus dem Energieeffizienzgesetz naht mit
Riesenschritten: Bis zum 1. Dezember müssen große Unternehmen die vorgeschriebenen
Energieaudits starten. Die gesetzliche elfmonatige Frist, die am 1. Jänner 2015 zu
laufen begann, endet. Wer bis zum Stichtag ein Energiemanagementsystem meldet und
beauftragt, muss dieses spätestens zehn Monate später in vollem Umfang ausgerollt
haben.
Das Merkblatt zur Energiemanagement- und Energieauditverpflichtung können Sie
hier (PDF) herunterladen.
Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen:
Das Energieaudit bzw. das Energiemanagementsystem sollte nach Möglichkeit bis 1.
Dezember 2015 fertiggestellt werden. Danach erfolgt zeitnahe die Meldung an die
Monitoringstelle. Sollte das noch nicht geschehen sein, müsste bis 1. Dezember der
unternehmensinterne Vorprozess abgeschlossen sein, d. h. beschlossen worden sein
und ein Auftrag an die Auditierungsfirma erteilt worden sein. Bitte beachten Sie
die Details des Merkblatts. Für weitere Informationen stehen die dort genannten
Ansprechpartner zur Verfügung.