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11.12.2019
STAATLICHES GÜTESIEGEL FÜR INGENIEURBÜROS
In einer Verordnung der Wirtschaftsministerin (BGBL II 362/2019) wird festgelegt, dass Ingenieurbüros mit erfolgreich abgelegter Befähigungsprüfung - als Gewerbetreibende von reglementierten Gewerben, die keine Handwerke sind - berechtigt sind, ein staatliches Gütesiegel zu verwenden.
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