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Jeder Kran muss überprüft werden
Bei Überprüfungen von Kränen wo kommt es da immer wieder zu Problemen? Was
sind Herausforderungen?
Alexander Zechner: Meist ist den Betreibern nicht
ganz klar, welche Prüfungen an den jeweiligen Kränen zutreffen und wer diese
durchführen darf. Wir empfehlen daher im Zweifelsfall immer vorab bei den
prüfING-Spezialisten nachzufragen. Es gibt im Grunde drei unterschiedliche
Prüfungsvorschriften im gesetzlichen Sinne. Bei Kränen, welche erst auf ein
Fahrzeug aufgebaut oder in ein Gebäude eingebaut werden und dann ihre
Funktionsfähigkeit erhalten, ist eine Abnahmeprüfung vor Inbetriebnahme gem. § 7
Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) vorgeschrieben. Kräne, welche über eine
Konformitätserklärung über Ihre Gesamtheit verfügen (Beispiel Turmdrehkrane) und
vor Ort aus Ihren Einzelteilen zusammengebaut werden müssen, vor Inbetriebnahme
einer Prüfung nach Aufstellung gem. § 10 unterzogen werden. Jedenfalls müssen alle
Kräne wiederkehrend gemäß § 8 AM-VO geprüft werden (mind. einmal pro Jahr).
Wen betreffen Überprüfungen von Kränen zum Beispiel?
Kranprüfungen betreffen alle Unternehmen, welche mobile Kräne auf Baustellen
(Lkw-Ladekräne, Mobilkräne, Turmdrehkräne) oder fest montierte Kräne in
Betriebsgebäuden (Hallenkräne, Portalkran, Wandschwenkkräne) betreiben.
Ihre Tipps für Unternehmer, worauf sollte man speziell beim Thema Kräne
achten?
Wichtig ist, dass nicht nur die Kranprüfungen gemäß Arbeitsmittelverordnung
regelmäßig (jährlich) durchgeführt wird, sondern auch Wartungs- und
Instandhaltungsintervalle vom Hersteller eingehalten werden. Wartung ist auch gemäß
§17 Arbeitsmittelverordnung vorgeschrieben.
Wo sehen Sie die Vorteile von der neuen PrüfING-Initiative?
Bei der prüfING-Initiative stehen Ihnen mehrere Fachexperten zu einem Thema zur
Verfügung. So kann bei themenübergreifenden Fragen durch die Zusammenarbeit der
prüfING-Ingenieure schnell und kompetent geholfen werden. Beispielsweise
Kranbetrieb auf Baustellen: Hier kommt nicht nur die Kranprüfung selbst, sondern
auch andere Rechtsvorschriften hinsichtlich Kranbetrieb etc. zum tragen. Die
einzelnen Themenbereiche können durch verschiedene Experten abgehandelt werden.
Weiters sind wir sehr flexibel und können Prüfungen vor Ort in ganz Kärnten und
auch darüber hinaus direkt auf Baustellen etc. durchführen.
Die Stärke eines Ingenieurbüros ist aus Ihrer Sicht?
Die Stärke liegt hierbei vor allem in der Rechtslage, da die Ingenieurbüros ebenso
wie die Auftraggeber der Wirtschaftskammer unterliegen. Weiters bietet uns die
Fachgruppe sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten und eine Vielzahl an
zukunftsorientierten und technisch detaillierten Vorträgen.