Barrierefreiheit geht uns alle an
Seit 1. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in der
Verfassung verankert. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dazu zählt insbesondere der
gleichberechtigte Zugang zu öffentlich verfügbaren Dienstleistungen, der durch
Barrieren oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist - von baulichen
Barrieren über Verkehrsmittel bis hin zu Systemen der
Informationsverarbeitung.
Das Thema Barrierefreiheit geht also jeden an. Worauf sie dabei ganz speziell
achten müssen, erklärt Bärbel Kolbitsch am 2. Oktober 2014 in der Wirtschaftskammer
Kärnten. Auf dem Programm stehen dabei gesetzliche Grundlagen sowie Normen und
Richtlinien, die Unternehmer beachten müssen. Denn wie es IC-Spartenobmann Martin
Zandonella anmerkt: "Sollte ein Gewerbetreibender nicht die Vorgaben erfüllen, kann
es unter anderem auch zu Strafzahlungen beziehungsweise Vergleichsverhandlungen
kommen." Und Achtung: 2016 enden die Übergangsbestimmungen zur
Barrierefreiheit!
Wer sich über das Thema Barrierefreiheit näher informieren will, meldet sich rasch
unter michaela.stelzl(kwfat)wkk.or(kwfdot)at an -
die Plätze sind nämlich beschränkt.
Alle weiteren Infos zur Veranstaltung liefert das PDF-File.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Sparte Information & Consulting
Michaela Stelzl
T 05 90 90 4-773
E michaela.stelzl(kwfat)wkk.or(kwfdot)at