Wir klären Sie über das neue deutsche Mindenstlohngesetz auf
Österreichische Unternehmen aller Branchen, die seit dem 1. Jänner 2015 Mitarbeiter
zu Tätigkeiten nach Deutschland entsenden, müssen künftig das deutsche
Mindestlohngesetz (MiLoG) und die dazu ergangenen Verordnungen
(Mindestlohnmeldeverordnung - MiLoGMeldV und Mindestlohnaufzeichnungsverordnung -
MiLoGAufV) beachten.
Dipl.-Vw. Thomas Zarda ist unser Experte im Außenwirtschafts-Center Frankfurt und
steht Ihnen an diesem Tag im Rahmen des Informationsvortrags mit anschließender
Fragerunde zur Verfügung.
Wann?
4. Februar 2015 von 14:30 bis 16:30 Uhr
Wo?
WIFI Kärnten
Raum C402
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Im Rahmen dieses Vortrags werden praxisorientierte Probleme und Fragen erörtert:
- Wie hoch ist der Mindestlohn angesetzt?
- Was muss ich bei der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" in Köln anmelden?
- Was ist bei der Anmeldung zu beachten?
- Sind Transport- und Beförderungsgewerbe ebenfalls betroffen?
- Gilt die neue Regelung auch für Subunternehmer?
Bitte melden Sie sich bis 30. Jänner 2015 an. Hier geht's zum Online-Anmeldeformular.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Außenwirtschaft und EU
MMag. Meinrad Höfferer
T 05 90 90 4-750
E meinrad.hoefferer(kwfat)wkk.or(kwfdot)at