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KV für Gewerbe, Dienstleistung sowie Information und Consulting
Die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter für einen erheblichen Teil der
130.000 Angestellten im Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung sowie Information und
Consulting werden um 1,4 Prozent erhöht. Diese Erhöhung gilt für die
Verwendungsgruppen I, II und Teile der Verwendungsgruppe III (einschließlich nach
sechs Verwendungsgruppenjahren). Auch die Lehrlingsentschädigungen steigen um 1,4
Prozent. Höher eingestufte Beschäftigte und Meister bekommen 1,3 Prozent mehr
Gehalt. Die Nachtarbeitszulage wird ebenfalls um 1,3 Prozent erhöht.
Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und wurde für zwölf Monate
abgeschlossen, darauf haben sich die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck,
Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Bundessparten Gewerbe und Handwerk sowie
Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
geeinigt.
Im rahmenrechtlichen Teil wurde vereinbart, die jetzige Regelung zur Altersteilzeit
im Frühjahr neu zu verhandeln. Des Weiteren sind die Verhandlungspartner
übereingekommen, Gespräche über eine PflichtpraktikantInnen-Regelung und weitere
Themen aufzunehmen.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe Ingenieurbüros
Ing. Mag. Herwig Draxler
T 05 90 90 4-770
E herwig.draxler(kwfat)wkk.or(kwfdot)at