News
12.01.2016
Elektronische Meldepflicht ELDA
Durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) können seit 1. Jänner 2016
Sozialversicherungsmeldungen nur noch via elektronischem Datenaustausch mit den
Österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) übermittelt werden. Wird
trotzdem eine Papiermeldung übermittelt, gilt diese nicht und der Dienstgeber muss
mit Sanktionen rechnen. Ausnahmen gibt es nur mehr für natürliche Personen im
Rahmen von Privathaushalten (siehe § 41 ASVG).
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit
Dr. Martin Gleitsmann
T 05 90 900
E sp(kwfat)wko(kwfdot)at