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aws: Neuerungen 2017
Mit 1. Jänner 2017 wurden von der aws neue Förderungen angeboten. Teilweise liegen
die formellen Genehmigungen der entsprechenden Förderungsrichtlinien noch nicht
vor, Antragstellungen - über den aws Fördermanager - sind aber seit 1. Jänner 2017
möglich (Ausnahme: aws KMU-Investitionszuwachsprämie, hier ist eine Antragstellung
ab 9.1.2017 möglich).
Die Neuerungen im Überblick:
1) Neue Zuschussprogramme für innovative Start-ups
Für innovative Start-ups stehen ab 1.1.2017 zwei neue Zuschussprogramme zur Verfügung: die "aws Lohnnebenkostenförderung" und die "aws Risikokapitalprämie". In beiden Programmen ist Voraussetzung, dass das antragstellende Unternehmen (bei "aws Lohnnebenkosten") bzw. das Unternehmen an welchem sich ein Investor beteiligt (bei "aws Risikokapitalprämie") ein innovatives Start-up ist. Innovative Start-ups zeichnen sich dadurch aus, dass sie junge und kleine Unternehmen nach EU-Definition sind und dass sie über ausreichendes Innovations- und Wachstumspotenzial verfügen. Die Details zu diesen Start-up Kriterien finden Sie auf der aws Homepage, die auch einen automatisierten Selbsttest, den "aws Start-up PreCheck" enthält. Mit dem aws Start-up PreCheck können Antragstellerinnen und Antragsteller vorab selbst abtesten, ob die geplante oder bereits erfolgte Unternehmensgründung als innovatives Start-up gelten kann.
aws Lohnnebenkostenförderung
Dieses Förderungsprogramm
ersetzt jene Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) ganz oder teilweise, die von
innovativen Start-ups für die ersten drei Arbeitsplätze über einen Zeitraum von bis
zu drei Jahren nachweislich bezahlt wurden. Die aws Lohnnebenkostenförderung
beträgt im ersten Jahr 100 %, im zweiten Jahr 67 % und im dritten Jahr 33 % der
jeweiligen Lohnnebenkosten. Die Details finden sich auf der aws Homepage. www.aws.at/lnk
aws Risikokapitalprämie
Gefördert werden Beteiligungen von
Investorinnen bzw. Investoren an innovativen Start-ups. Die Förderung erfolgt in
Form eines Zuschusses und beträgt bis zu 20 % des förderungsfähigen
Beteiligungsbetrages, maximal jedoch EUR 50.000 (kumuliert) pro Investorin bzw.
Investor und Kalenderjahr. Das Antragsverfahren ist zweistufig gestaltet. Die
Investorin bzw. der Investor stellt vor Abschluss der Beteiligung einen Antrag für
eine "aws Risikokapitalprämie". Zeitlich unabhängig von der Antragstellung der
Investorin bzw. des Investors kann das innovative Start-up einen Antrag für eine
"aws Start-up Qualifikation" stellen. Bei positiver Prüfung stellt die aws eine
Start-up Qualifikation aus, welche die Erfüllung der Start-up Kriterien bestätigt.
Diese kann vom innovativen Start-up zum Vorweis gegenüber (weiteren) Investorinnen
bzw. Investoren verwendet werden und damit zum Ausdruck bringen, dass Investorinnen
und Investoren, bei Beteiligung an diesem innovativen Start-up, die Möglichkeit auf
eine 20 %ige Risikokapitalprämie haben. Eine gültige Start-up Qualifikation ist
jedenfalls Voraussetzung für die Ausstellung eines Förderungsvertrages für eine
"aws Risikokapitalprämie" www.aws.at/rkp
2) Neues Zuschussprogramm für Kleine und Mittlere Unternehmen - die aws KMU -
Investitionszuwachsprämie - ab 9.1.2017
Mit dieser Förderungsaktion soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um die Investitionsneigung von österreichischen Unternehmen zu heben und Wachstums- und Beschäftigungsimpulse zu setzen.
Gefördert werden Kleine und Mittlere Unternehmen nach EU-Definition, die materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen vornehmen. Wichtig ist, dass diese Neuinvestitionen über dem Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vom Unternehmen durchgeführten Investitionen liegen, wobei bei Kleinst- und Kleinunternehmen (d.h. bis zu 49 Beschäftigte) diese Neuinvestitionen zumindest um EUR 50.000,- (Investitionszuwachs) und bei Mittleren Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte) zumindest um EUR 100.000,- höher sein muss, als der Wert der durchschnittlichen Investitionen der letzten drei Jahre.
Der Zuschuss beträgt im Einzelfall für Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 15 % des Investitionszuwachses von zumindest EUR 50.000,- bis max. EUR 450.000,- und für Mittlere Unternehmen bis zu 10 % des Investitionszuwachses von zumindest EUR 100.000,- bis max. EUR 750.000,-. Unternehmensgründungen sind von diesem Programm ausgenommen. Es müssen jedenfalls 3 vollständige Jahresabschlüsse vorliegen.
Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen und beurteilungsfähigen Förderungsansuchen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die zur Verfügung stehenden Budgetmittel verbraucht sind.
Um eine rasche und unkomplizierte Abwicklung dieser Förderung zu ermöglichen wurde
bei der Einreichung der Anträge über den aws Fördermanager eine
"Selbsteinschätzung" eingeführt. Dabei kann das Unternehmen selbst prüfen ob die
Grundvoraussetzungen für die Förderung eingehalten werden und erhält eine
Indikation, ob eine Förderung grundsätzlich möglich ist. Es können nur vollständige
Anträge - d.h. alle Pflichtfelder am aws Fördermanager sind befüllt, die
notwendigen Unterlagen sind hochgeladen und die "Selbsteinschätzung" hat ein
positives Ergebnis - abgesendet werden. Die Antragstellung für dieses Programm wird
ab 9.1.2017 möglich sein.
www.aws.at/kmu-invest (ab 9.1.2017)
3) Ausweitung der aws Garantien
Mit 1.1.2017 treten wesentliche Erweiterungen bei den aws Garantien in Kraft. So werden die Betragsobergrenzen für Garantieübernahmen von zuletzt EUR 7,5 Mio. auf EUR 25 Mio. pro Projekt und von EUR 25 Mio. auf EUR 40 Mio. für die Unternehmensgruppe erhöht. Garantiefähig sind künftig nicht nur Investitionen, sondern auch Finanzierungen im Zusammenhang mit nichtaktivierungsfähigen Wachstums- und Innovationsvorhaben im Rahmen von Betriebsmittelkrediten, auch hier gilt die Obergrenze von EUR 25 Mio. Projektgarantien für Internationalisierungsvorhaben (Auslandsinvestitionen) werden ebenfalls erweitert und sind ab 1.1.2017 weltweit möglich, d.h. der eingeschränkte Zielländerkreis wurde aufgehoben. Wir weisen darauf hin, dass Garantieanträge, die am aws Fördermanager vor dem 31.12.2016 begonnen wurden, noch bis 10.02.2017 abgeschickt werden können. Nach diesem Datum muss ein neuer Antrag ausgefüllt werden.
aws Garantien für Investitionen in Österreich
(https://www.aws.at/foerderungen/aws-garantien-fuer-investitionen-in-oesterreich)
aws Garantien International
(https://www.aws.at/foerderungen/aws-garantien-international)
4) Ausweitung der aws erp-Kredite
Parallel zu den höheren Obligogrenzen bei den aws Garantien gilt ab 1.1.2017 eine neue Kreditobergrenze bei den aws erp-Krediten. Die aws kann nun für ein Vorhaben bis zu EUR 30 Mio. Kreditvolumen bereitstellen.
Neues aws erp-KMU- und Wachstumsprogramm nun auch für mittelständische
Unternehmen bis 3.000 Mitarbeiter
Die aws hält ab 1.1.2017 ein neues
Angebot für die mittelständischen Unternehmen bereit: das bisherige aws
erp-KMU-Programm steht nun auch Wachstumsprojekten von mittelständischen
Unternehmen zur Verfügung. Für Investitionen im Inland, aber auch für
Internationalisierungsprojekte gewährt die aws an Unternehmen bis 3.000
Mitarbeitern aws erp-Kredite zu den Konditionen des KMU-Programms als
De-minimis-Beihilfe.
Erweiterung des Kleinkreditprogramms auf Finanzierungen bis EUR
500.000,-
Das bewährte aws erp-Kleinkreditprogramm wächst in eine
neue Dimension: Ab 1.1.2017 bietet die aws in diesem raschen und einfachen
Verfahren Finanzierungen für Projekte von Kleinunternehmen bis zu einer Kredithöhe
von EUR 500.000,- an. Die Projektkosten können dabei auch über diese Grenze
hinausgehen, da die diesbezügliche Obergrenze weggefallen ist.
Neuer Gründungskleinkredit
Für Gründerinnen und Gründer und
bei Unternehmensnachfolgen / Übernahmen bietet der aws erp-Kleinkredit ab 1.1.2017
besonders attraktive Konditionen: Für ein Finanzierungsvolumen bis zu 500.000 EUR
beträgt der Zinssatz fix 0,5% p.a. und das Zuzählungsentgelt (einmalig) ist auf
0,5% der Kreditsumme herabgesetzt. Als Gründerin bzw. als Gründer gelten alle
Unternehmen bis zum 6. Jahr nach Gründung/Übernahme.
5) Neue Programme zur Verwertung geistigen Eigentums (Genehmigung steht noch
aus)
aws IP.Coaching
Entwicklung und Implementierung der
IP-Strategie:
Unterstützt werden technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen bei der
Entwicklung und Implementierung einer maßgeschneiderten Strategie zur Nutzung des
geistigen Eigentums. Drei zusammenhängende Module bestehend aus Beratungsleistungen
und finanziellen Zuschüssen werden angeboten. Vorabinformationen bei: Herrn Dr.
Walter Koppensteiner (w.koppensteiner(at)aws.at)
aws IP.Market
Entwicklung und Implementierung der
IP-Strategie:
Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen, Universitäten,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei der wirtschaftlichen Umsetzung von
aussichtsreichen Innovationen oder von neuen Technologien durch die Verwertung des
geistigen Eigentums außerhalb des eigenen Unternehmens Die Förderung erfolgt durch
Beratung, Vermarktungsleistungen und finanzielle Zuschüsse. Vorabinformationen bei:
Herrn DI Norbert Karner (n.karner(at)aws.at)
6) Verlängerung des Zuschussprogrammes "aws Kapitalmarktprospekt"
Das mit 31.12.2016 auslaufende Pilot-Förderungsprogramm "aws Kapitalmarktprospekt",
das seit 1.10.2015 auch die externen Kosten für die Erstellung, Prüfung und
Veröffentlichung von Informationsblättern gemäß Alternativfinanzierungsgesetz
(AltFG) mit einem 50 %igen Zuschuss (max. EUR 50.000,-) unterstützt, wird erneut
verlängert.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass der aws kein zusätzliches Budget zur Verfügung
steht, sondern die verbleibenden Budgetmittel nach dem Prinzip "first come, first
serve" ausgenützt werden.
www.aws.at/kapitalmarktprospekt