News
Alternative Finanzierungsmodelle ermöglichen zusätzliche Investitionen in Gemeinden
Einfache Vergabeverfahren bei Energieeffizienz-Maßnahmen
Viele Vergabevarianten sind für Gemeinden mit erheblichen Kosten und Aufwendungen verbunden (siehe Grafik). Da nach dem Bundesvergabegesetz Investitionen in Energieeffizienz-Maßnahmen jedoch vielfach als Bauaufträge gelten, gibt es hier zwei einfache Vergabeverfahren:
- Bis zu 100.000,-- Euro Auftragswert ist eine "Direktvergabe" möglich.
- Bis zu 500.000,-- Euro Auftragswert kann eine "Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung" erfolgen.
Beispielsweise fallen die Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen oder die Installation von Heizungs-, Lüftungs-, Kühl- und Klimaanlagen unter diese Vergabemöglichkeiten.
Vorteil: Die Kosten und die Aufwendungen der Ausschreibung sind
wesentlich geringer als bei anderen Vergabeverfahren und stehen in einem guten
Verhältnis zu den Einsparungen der Gemeinde!
Mehr Infos (PDF)