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Investitionsförderung für PV-Anlagen
Die Investitionsförderung für PV-Anlagen ging mit der Veröffentlichung der EAG-Investitionszuschüsse Verordnung-Strom (BGBl. II Nr. 149/2022) vom Klimafonds in das EAG-Regime über, wo seit 21.4.2022 die Fördermöglichkeit besteht. Allerdings war damit auch ein Systemwechsel verbunden. War über den Klimafonds die Antragstellung nach Umsetzung der Photovoltaikanlage vorgesehen, kann künftig die Antragstellung nur mehr vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen erfolgen. Das stellte viele Förderwerber vor das Problem, dass sie deshalb die Förderung nach dem EAG nicht beantragen konnten und die Klimafonds-Förderung nicht mehr zur Verfügung stand.
Genau für jene Fälle wurde nun eine Übergangslösung geschaffen (https://www.klimafonds.gv.at/call/photovoltaik-anlagen-uebergangsbestimmungen/), mit der ausschließlich folgende Photovoltaik-Anlagen gefördert werden:
- PV-Anlagen, für die bereits im Rahmen der Förderungsaktion "Photovoltaik-Anlagen 2020-2022" des Klima- und Energiefonds eine Registrierung erfolgt ist, die aber innerhalb der 12-Wochen-Frist nicht umgesetzt werden konnten bzw. können und deren Registrierung deshalb nach dem 08.04.2022 abgelaufen ist bzw. ablaufen wird.
- PV-Anlagen, deren Beauftragung im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 erfolgt ist.
Achtung:
Der Förderantrag muss im Rahmen dieser Übergangsbestimmungen im Zeitraum 23.05.2022 bis spätestens 21.01.2023 gestellt werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht mehr möglich. Die Antragstellung kann ab heute Montag, 23.05.2022 (Links siehe weiter unten) erfolgen; Leitfaden und FAQs beiliegend.
Links:
Antragstellung PRIVATE (ab 23.05.2022
möglich)
Antragstellung BETRIEBE (ab 23.05.2022
möglich)
Erklärung des Professionisten
Anhänge:
Projekte, für die bereits Anträge nach dem EAG und der EAG-Investitionszuschüsse-Verordnung-Strom eingereicht wurden (Registrierung) und laut EAG förderfähig sind, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Für weitere Fragen steht das Serviceteam Photovoltaik der KPC unter Tel. (+43 1) 31631-730 bzw. per Mail pv(kwfat)kommunalkredit(kwfdot)at zur Verfügung.