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02.08.2023

Webinar: CBAM-Berichtspflichten

Am 17. Mai 2023 ist die Verordnung zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichsystems in Kraft getreten. Damit müssen mit dem Start der Implementierungsphase ab dem 1.1.2026, Zertifikate für den Import von bestimmten Produktgruppen (Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff) erworben werden.

Der Implementierungsphase ist eine Übergangsphase von 1.10.2023 bis 31.12.2025 vorangestellt. In dieser ist die Erstellung und Einreichung eines vierteljährlichen CBAM-Berichts für das vorangegangene Kalendervierteljahr verpflichtend, es müssen jedoch noch keine Zertifikate erworben werden. Die erstmalige Abgabe dieses Berichts hat bis zum 31.1.2024 zu erfolgen.

Die Ausgestaltung dieser Berichtspflichten wird in einem eigenen Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission geregelt, der vor kurzem beschlossen wurde. Die Kundmachung im Amtsblatt der EU sollte zeitnah erfolgen.

Auf nationaler Ebene wird das Amt für nationalen Emissionshandel (AnEH) zuständige Behörde für die Abwicklung des CBAM sein, welches unter folgender Emailadresse erreicht werden kann: cbam(kwfat)bmf.gv(kwfdot)at

Zudem hat das BMF auf seiner Homepage eine Übersicht über den aktuellen Stand des Rechtsakts sowie einen CBAM-Newsletter eingerichtet.

Um einen bestmöglichen Informationsfluss sicherzustellen veranstaltet die WKÖ, in Kooperation mit dem BMF und dem AnEH, ein Webinar zum Thema der mit 1.10.2023 startenden Berichtspflichten.

Wann: 11. September 2023, 15:00 bis 17:00 Uhr
Ort:
online  
Anmeldungen
 sowie bereits aufgetretene Fragen übermitteln Sie bitte bis 4. September 2023 an Sabine Mitsche unter der E-Mail sabine.mitsche(kwfat)wko.at(kwfdot) 

Der Teilnahmelink wird zeitnah vor dem Webinar an die registrierten Emailadressen ausgesendet. 

Bereits im Vorfeld übermittelte Fragen können direkt in das Webinar integriert und somit bestmöglich beantwortet werden. Natürlich wird es aber auch im Rahmen des Webinars Raum für Fragen geben.

 

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