18. September 2024

Webinar | NEHG-Entlastungsmaßnahme - Unterstützung zur Antragsstellung bis Ende Nov.| 15.10.2024, 15:00-16:30 Uhr

Einladung zum Webinar
zur
Novelle des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes (NEHG)
am 15.10.2024 von 15:00-16:30 Uhr


Mit der Novelle des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes (NEHG) im Juni wurden nunmehr die bereits in der Stammfassung vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen in adaptierter Form umgesetzt.

Die in der Stammfassung des NEHG vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen, Carbon Leakage und Härtefälle, wurden von der Europäischen Kommission als nicht beihilfenkonform gewertet, da die EK das NEHG als Energiesteuer im Sinne der EU-Energiesteuerrichtlinie klassifiziert hat. Aufgrund dieser Einordnung war eine Gesetzesänderung und eine Anpassung der Entlastungsmaßnahmen unumgänglich. Die nunmehrige Entlastungsmaßnahme ermöglicht es Energieintensiven Betrieben und Carbon Leakage gefährdeten Betrieben, einen Teil der durch das NEHG entstandenen Mehrkosten rückvergütet zu bekommen, jedoch nur, wenn der Energieträger zu Heizzwecken verwendet wird (dies ist eine Vorgabe der EU-EStRL). Eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ist notwendig. Zudem muss ein Teil der rückvergüteten Summe in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert werden. Eine eigene Regelung für Härtefälle, wie sie in der Stammfassung des NEHG enthalten war, ist aufgrund der Bewertung der EK nicht umsetzbar, weshalb diese gemeinsame Entlastungsmaßnahme geschaffen wurde. Die Entlastung steht sowohl für die Jahre 2024 und 2025, als auch rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung und beträgt insgesamt 736 Millionen Euro. Die Regelung findet sich in § 26 des NEHG und ist mittlerweile im Ris einsehbar.

Anträge für die Jahre 2022 und 2023 können vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. November 2024 elektronisch beim Amt für nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH) eingebracht werden. 

Um mögliche Unklarheiten bei der Antragstellung vorzubeugen, veranstaltet die WKÖ gemeinsam mit dem BMF ein Webinar zu diesem Thema. Das AnEH wird dabei durch die Antragsmaske durchführen und auf mögliche Fragen eingehen.

Zur Anmeldung bis einschließlich 10.10.2024.

Hinweis: Der Zugangslink wird nach Anmeldeschluss an die registrierten Teilnehmer ausgesendet.

 

 

 

 

 


Downloads: Entlastungsmaßname NEHG
Fachverband Ingenieurbüros