04. Mai 2021

Lichtverschmutzung effektiv reduzieren

Allgemeine Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung

Die Thematik der Lichtverschmutzung – auch Lichtimmission genannt – gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sie sich negativ auf nachtaktive Tiere auswirkt.

Zur Minimierung der „Lichtverschmutzung“ bieten sich bereits einfache Maßnahmen an:

  1. Künstliches Licht nur dort einsetzen, wo es gebraucht wird; 
  2. Steuerung der Lichtmengen mittels Zeitschaltung, Bewegungsmeldung und Dimmung;
  3. Einsatz von Leuchten, die geringes Streulicht verursachen.

Zur Bekräftigung dieser Regeln wurde die ÖNORM O 1052 "Lichtimmissionen - Messung und Beurteilung" im Jahr 2012 veröffentlicht. Mit dieser Norm zog Österreich mit jenen EU-Mitgliedsstaaten gleich, die bereits lichttechnische Regelungen betreffend den Nachbarschaftsschutz und den Naturschutz gesetzt haben.

In der Norm werden u.a. Bewertungsgebiete für die Unterscheidung der Sensibilität des zu beurteilenden Gebietes gesetzt, erlaubte Betriebszeiten bestimmt und Anforderungen an umweltgerechte Beleuchtungsanlagen formuliert.

Dabei gelten folgende Anforderungen an eine umweltgerechte Beleuchtungsanlage: 

  1. Vermeidung und Reduzierung von künstlicher Beleuchtung soweit möglich; 
  2. Vermeidung der Beleuchtung von Schlaf- und Brutplätzen. Insbesondere dürfen die Uferbereiche natürlicher bzw. naturnaher Gewässer durch künstliche Beleuchtung nur maximal um 0,25 lx, hervorgerufen durch künstliche Beleuchtung, aufgehellt werden; 
  3. Die Beleuchtung von Bäumen in der Vegetationsperiode ist zu vermeiden; 
  4. Einsatz von geschlossenen Leuchten, um das Eindringen von Insekten zu vermeiden; 
  5. Eine maximale Oberflächentemperatur der Leuchten von 60 °C ist anzustreben. 
  6. Leuchtmittel, deren Emissionsspektrum sich mit den Augenempfindlichkeitskurven von nachtaktiven Tieren (Insekten, Fledermäuse, Zugvögel, Amphibien u. dgl.) deckt, sind zu vermeiden und Emissionsanteile im kurzwelligen Bereich (bläuliches Licht bzw. UV-Strahlung mit hoher Lockwirkung auf nachtaktive Insekten) sind bedarfsweise durch geeignete technische Maßnahmen (Wahl geeigneter Leuchtmittel mit einer Farbtemperatur ≤ 3.000 °K (Kelvin-Scala), Einsatz von Filtern etc.) zu beschränken.
  7. Zielgerechte Auswahl von Leuchten mit begrenztem Streulichtanteil wie folgt: 

Symbolbild

Zone

Abstrahlwinkel

Beschreibung

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Zone D

96 - 180°

Kritische Zone in Bezug auf die Lockwirkung und betreffend die Himmelsaufhellung. In diese Richtung abgestrahltes Licht ist auch aus großer Entfernung wahrnehmbar.

Der Nutzwert des „nach oben abgestrahlten Lichts“ ist fraglich und der diesbezügliche Stromverbrauch nicht begründbar.

Zone C

91 - 95°

Zone B

71 - 90°

Ausstrahlwinkel bis zur „Leuchten-Horizontalen“ mit minimierter Himmelsaufhellung. Dieser Klasse sind beispielsweise die sogenannten
„cut-off-Leuchten“ zuzuschreiben.

Allerdings verbleibt ein signifikanter Anteil an Fernwirkung und eine Lockwirkung auf Tiere.

Zone A

0 - 70°

Idealer Ausstrahlwinkel mit minimiertem Streulicht. Dieser Klasse sind beispielsweise die sogenannten
„full-cut-off-Leuchten“ zuzuschreiben.

 Klassifizierung der Abstrahlrichtung von Leuchten (Quelle: Austrian Standards, modifiziert)

 
Dahingehend liegen für Österreich bereits Vorgaben und Bestimmungen auch zum Schutz der Natur vor übermäßigen Lichtimmissionen vor, gleichwohl manche Vorgaben der ÖNORM O 1052 mit Prädikaten wie „sind zu vermeiden, ist anzustreben etc.“ derzeit noch sehr weich formuliert werden. 


Dies sei allerdings darauf zurückzuführen, dass die Beurteilung von Vorhaben betreffend den „Naturschutz“ formal dem jeweiligen Landesgesetz unterliegt und weniger Aufgabe einer Norm zum Stand der Technik sein mag.


Es ist aber bereits Fakt, dass dem Thema „Lichtimmissionen“ und „Lichtverschmutzung“ im Rahmen der üblichen Genehmigungsverfahren von neuen Vorhaben und der zugrundeliegenden Gesetzgebung eine immer größere Bedeutung zukommt.


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Andreas Doppler, gerichtlich zertifizierter und allgemein beeideter Sachverständiger für
Licht- und Lärmimmissionen, Ingenieurbüro für Umweltschutz in Linz/Oö.

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