21. Oktober 2021

Baulandmobilisierung im Wandel

Baulandreserven: Burgenland in Führung

Rund ein Viertel des Baulandes in Österreich ist unbebaut, wovon sich der Großteil an Baureserven im Burgenland befindet. Die aktuelle Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes der Landesregierung setzt den Impuls zum Bewusstseinswandel in der Siedlungsentwicklung: Es soll zukünftig auf die Innenentwicklung gesetzt werden, um Wohnen wieder leistbar zu machen. Das soll mit Mobilisierungsvereinbarungen bei Neuwidmungen und mit jährlichen Abgaben zwischen 0,5 und 2,5 % auf unbebautem Bauland erreicht werden.

 

Vorhandene Reserven nutzen

Unbebaute Grundstücke stehen dem Bodenmarkt oft nicht zur Verfügung und sind dadurch nicht mobil. Das führte in der Vergangenheit häufig dazu, dass landwirtschaftliche Flächen in Siedlungsrandlage neu aufgeschlossen werden mussten. Diese Aufschließungen sind mit hohen Infrastrukturkosten und Bodenverbrauch verbunden. Die Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes ermöglicht daher, bereits gewidmete Baulandflächen im Nachhinein mit einer zeitlichen Befristung zu versehen. Des Weiteren sollen das Wissen der lokal Verantwortlichen und externer Experten:innen kombiniert sowie die Grundstückseigentümer:innen mit einbezogen werden, um eine aktive Siedlungspolitik und effektives Flächenmanagement gewährleisten zu können.

 

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im readING – Ausgabe 94/2021, der Branchenzeitung der Ingenieurbüros. Den vollständigen Artikel finden Sie unter dem Titel „Die Zeichen stehen auf Veränderung - neue Ansätze zur Baulandmobilisierung im Burgenland“.