Aon klärt auf... | Unterschied Betriebshaftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung
Thema: Unterschied Betriebshaftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung
Frage des Fachverbands Ingenieurbüros:
Es gibt die verschiedenen Begrifflichkeiten zum Thema Haftpflichtversicherung – Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Planungshaftpflicht.
Können Sie dies etwas genauer erklären.
Antwort des Versicherungsmaklers Aon:
Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die das eigene Vermögen vor Schadenersatzforderungen Dritter schützt (Schadenzahlung/Abwehr).
Es gibt die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.
Je nach Gewerbe, Tätigkeit ist die entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Zielgruppe der Betriebshaftpflichtversicherung sind Gewerbebetriebe (zB Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe), Produktionsbetriebe.
- Zielgruppe der Berufshaftpflichtversicherung sind Berufe mit beratender, planender oder verwaltender Tätigkeit wie zB Rechtsanwälte, Steuerberater, IT-Dienstleister und auch planende Berufe wie Ingenieurbüros.
Die Planungshaftpflicht ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung, welche genau für planende Berufe konzipiert wurde.
Beispiel:
- Ingenieurbüro mit Fachgebiet Elektrotechnik – schließt eine Berufshaftpflicht/Planungshaftpflichtversicherung ab
- ausführendes Gewerbe Elektrotechnik – schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab
Frage des Fachverbands Ingenieurbüros:
Was sind die Hauptunterschiede zwischen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung?
Antwort des Versicherungsmaklers Aon:
Bei der Betriebshaftpflicht sind Personen-, Sach- und von einem Personen- oder Sachschaden abgeleitete Vermögensschäden versichert.
In der Berufshaftpflicht sind neben diesen Schäden auch reine Vermögensschäden versichert, dh diese können auch ohne einen Personen- oder Sachschaden entstanden sein.
Beispiel – durch eine fehlerhafte Beratung oder Planung kommt es zu Bauverzögerungen, welche der Auftraggeber geltend macht.
Weiters besteht ein Unterschied in der Definition des „Versicherungsfalls“.
- In der Betriebshaftpflichtversicherung ist es das Schadenereignis,
- in der Berufshaftpflicht ist der Verstoß der Versicherungsfall.
Das heißt, stürzt ein Haus aufgrund mangelhafter Planung heute zusammen, ist heute der Schaden eingetreten, jedoch aufgrund eines in der Vergangenheit gesetzten Verstoßes (durch einen mangelhaften Plan). Daher ist es für Ingenieurbüros wichtig, zum Verstoßzeitpunkt bis heute einen Versicherungsschutz zu haben.
Frage des Fachverbands Ingenieurbüros:
Somit ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieurbüros die richtige Versicherung?
Antwort des Versicherungsmaklers Aon:
Das ist korrekt, für ein Ingenieurbüro stellt die Berufshaftpflicht – Planungshaftpflichtversicherung – den richtigen Versicherungsschutz dar.
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