Aon klärt auf... | Pflichten und Obliegenheiten bei der Berufshaftpflichtversicherung
Thema: Welche Pflichten und Obliegenheiten hat ein Ingenieurbüro bei seiner Berufshaftpflichtversicherung vor und während des Vertrages bzw. im Schadenfall?
Frage des Fachverbands Ingenieurbüros:
Wenn man einen Versicherungsvertrag abschließt, hat man als Versicherungsnehmer gewisse Pflichten bzw. müssen Obliegenheiten eingehalten werden. Was sind das für Pflichten/Obliegenheiten?
Antwort des Versicherungsmaklers Aon:
Egal, welchen Versicherungsvertrag man abschließt (auch bei anderen Sparten als der Berufshaftpflichtversicherung), gibt es echte Vertragspflichten und Obliegenheiten, sogenannte Verhaltensregeln, welche jeder Versicherungsnehmer einhalten muss, da es sonst zur Leistungsfreiheit des Versicherers kommen kann.
Bei der Antragseinreichung gibt es die vorvertragliche Anzeigepflicht: Dh, es ist wichtig, dass alle Fragen des Versicherers vor Vertragsabschluss wahrheitsgetreu beantwortet werden; dass man das zu versichernde Risiko genau beschreibt; bekannt gibt, ob es schon Schäden gegeben hat und wie hoch die Schadenzahlungen waren; ob ein Vertrag von einem Versicherer schon einmal gekündigt wurde, etc.
Während der Vertragsdauer gibt es die Prämienzahlungspflicht: Es ist ganz wichtig, dass alle Prämien rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist (bei Erstprämien innerhalb von 14 Tagen, bei Folgeprämien innerhalb von 14 Tagen ab einer qualifizierten Mahnung des Versicherers) einbezahlt werden. Als Prämien zählen in der Berufshaftpflichtversicherung auch die Abrechnungsprämien bzw., falls der Umsatz nicht gemeldet wird, die Strafprämienvorschreibungen.
Werden die Prämien nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Versicherer leistungsfrei und kann auch den Versicherungsvertrag kündigen!
Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit:
- Anzeige von Gefahrenerhöhungen
- Schadenminderungspflicht
- Wahrheitsgetreue Umsatzmeldungen
Frage des Fachverbands Ingenieurbüros:
Was muss das Ingenieurbüro tun, wenn ein Schaden eingetreten ist?
Antwort des Versicherungsmaklers Aon:
Kommt es zu einem Schadenfall, ist es wichtig, dass dieser unverzüglich dem Versicherer gemeldet wird und alles dafür getan wird, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ebenso hat der Versicherungsnehmer eine Schadenaufklärungs- und Mitwirkungspflicht.
Bei einem Berufshaftpflichtschaden ist es ganz wichtig, dass keine Anerkennung (ganz oder teilweise) der Schadenersatzansprüche ohne Zustimmung des Versicherers erfolgt!
Frage des Fachverbands Ingenieurbüros:
Welche Informationen benötigt der Versicherer bei der Meldung eines Schadens?
Antwort des Versicherungsmaklers Aon:
Meist hat jeder Versicherer ein Schadenmeldeformular, auf welchem alle notwendigen Informationen für die Erstanlage abgefragt werden wie insbesondere:
- Welches Bauvorhaben ist betroffen?
- Welcher Schaden ist eingetreten?
- Wann wurde der vorgeworfene Fehler/Verstoß gesetzt?
- Gibt es schon Schadenersatzforderungen?
- Wer ist geschädigt?
- Geschätzte Schadenhöhe
- Etc.
Frage des Fachverbands Ingenieurbüros:
Das heißt, es ist jedem Ingenieurbüro zu empfehlen, dass jeder seine Pflichten/Obliegenheiten einhält, damit im Schadenfall der Versicherer einen versicherten Schaden übernimmt.
Antwort des Versicherungsmaklers Aon:
Das ist richtig, es ist besonders wichtig, dass jeder seine Pflichten/Obliegenheiten kennt, um diese auch einhalten zu können, damit man im Schadenfall diesbezüglich keine Probleme hat.
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