02. Februar 2022

Rechtsgutachten zu ÖNORM M 7140 Betriebswirtschaftliche Vergleichsrechnung

Der Fachverband Gas Wärme hat ein sehr informatives und wichtiges Rechtsgutachten erstellen lassen. Die Informationen bringen Rechtssicherheit für Sachverständige die Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen. 

Die Basis für Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Energiesystemen bildet die ÖNORM M 7140. Darin werden die Parameter und Berechnungsgrundlagen für seriöse und nachvollziehbare Vergleiche festgelegt. Die ÖNORM M 7140 „Betriebswirtschaftliche Vergleichsrechnung für Energiesysteme nach dynamischen Rechenmethoden“ ist seit 15. Jänner 2021 veröffentlicht bzw. in Kraft.

Entgegen der alten Version (Ausgabe 2013) wurden aber im informativen Anhang keine Referenzwerte für die Nutzungsdauer und die Instandhaltungskosten veröffentlicht, da es im zuständigen Normenkomitee des Austrian Standard Institutes ONK 093 bzw. der entsprechenden Arbeitsgruppe zu keiner Einigung kam. Daher hat der Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (FGW) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die möglichen Quellen der anzuwendenden Werte für die Nutzungsdauer von Energieerzeugungsanlagen und der Höhe der Instandhaltungskosten auf ihre Anwendbarkeit überprüfen soll.

Für das Rechtsgutachten konnte mit Mag. Dr. Alfred Popper ein renommierter Jurist für Immobilienrecht und Lektor an der TU Wien und Donauuniversität Krems, Fachautor zu juristisch-technischen Fragen, vielfacher Vortragender und Prüfer für zertifizierte Ausbildungen im Immobilienbereich gewonnen werden.

Unbestritten ist, dass die ÖNORM M 7140:2021 die Basis für „Wirtschaftlichkeitsberechnungen“ von Energiesystemen bildet. Daraus leitet sich direkt ab, dass die Werte für Nutzungsdauer und Instandhaltungskosten für Komponenten von Energiesystemen aus dem entsprechenden informativen Anhang D der ÖNORM EN 15459-1:2017, „Daten für Komponenten“ für die Lebensdauer und die jährlichen Instandhaltungskosten (in % der Anfangsinvestition) zu übernehmen sind. Leider fehlen für Heizkessel verschiedene Ausführungsvarianten in dieser europäischen Richtlinie, was wiederum dazu geführt hat, dass Listen aufgetaucht sind, bei denen keine transparente, objektive und methodische Bewertung und Erhebung erkennbar war. Die Berechnung darf nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. In der ÖNORM M7140:2021 wird in Abs. 9 explizit darauf hingewiesen, dass ein Bericht zu erstellen ist und dieser vollständig nachvollziehbar zu gestalten ist.

Mag. Dr. Alfred Popper (Foto) konnte in seinem Rechtsgutachten eindrucksvoll und nachvollziehbar darstellen, dass für die zu ergänzenden Werte der ÖNORM EN 15459-1:2017 12 01, die VDI 2067 (Blatt 1) die geeignete Fundstelle ist, welche durch die Fachliteratur, Recknagel-Sprenger, Taschenbuch für Heizung und Klimatechnik Ausgabe 2021/22 bestätigt wird. Damit gibt es nun eine rechtssichere Vorgabe für die Verwendung von Nutzungsdauer und Instandhaltungskosten bei wirtschaftlichen Vergleichsrechnungen für Heizsysteme. Die nunmehr schon lange anhaltenden Diskussionen über teils sehr unterschiedliche Werte und Quellen kann somit beigelegt werden.

Der Nutzungsdauerkatalog der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten SV 2020 kann als zusätzliche Quelle für Nutzungsdauern zur Bestätigung herangezogen werden.

Das Rechtsgutachten zu ÖNORM M 7140 finden Sie https://www.gaswaerme.at/media/medialibrary/2022/01/GA_Nutzungsdauer_und_Instandhaltungskosten_OENORM_M_7140_final.pdf.

 

WEBINAR-Hinweis:

Zur sicheren und richtigen Anwendung des Rechtsgutachtens im Sinne der ÖNORM M 7140 wird der FGW ein Webinar veranstalten.

Das Webinar soll im 1. Quartal 2022 stattfinden und folgende Zielgruppen ansprechen:

  • Mitglieder der Ausschüsse des FGW
  • Mitglieder und Mitarbeiter anderer Interessensvertretungen: Österreichs Energie, IWO, Wärmepumpe Austria
  • Betroffene Ingenieurbüros (über Fachgruppe Ingenieurbüros – Wirtschaftskammer)
  • Mitarbeiter der Landesregierungen
  • OIB-Sachverständigenbeirat

Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.