07. Januar 2025

Aon klärt auf... | Neues Jahr – neues Risiko? Prüfen Sie Ihren Berufshaftpflichtvertrag!

Thema: Entspricht die Berufshaftpflichtversicherung noch meinem Risiko?


Frage des Fachverbands Ingenieurbüros:

Warum sollen Ingenieurbüros ihren bestehenden Berufshaftpflichtvertrag prüfen?

Antwort des Versicherungsmaklers AON:

Berufshaftpflichtverträge werden von Ingenieurbüros meist zu Beginn ihrer Selbstständigkeit abgeschlossen. Kommt es zu Firmenumgründungen, Zusammenschlüssen etc. werden diese überprüft oder auch dann, wenn der Auftraggeber bestimmte Versicherungsinhalte/Versicherungssummen fordert.

In der Praxis laufen diese Verträge jedoch oft Jahre lang, ohne dass eine Prüfung und Anpassung erfolgt. Im Laufe der Erwerbstätigkeit kann sich jedoch das Tätigkeitsfeld auch verändern. Umso wichtiger ist eine regelmäßige Prüfung, ob die tatsächliche Tätigkeit auch mit dem Versicherungsschutz noch übereinstimmt, damit man dann im Schadenfall kein böses Erwachen hat. Der Jahresbeginn ist dazu ein guter Anlass.


Frage des Fachverbands Ingenieurbüros:

Worauf sollte das Ingenieurbüro hier besonders achten bzw. welche Fragen sollte man sich stellen?

Antwort des Versicherungsmaklers AON:

Über folgende Fragen sollte man sich regelmäßig Gedanken machen:

  • Hat sich meine Tätigkeit/mein Aufgabenbereich seit Abschluss meiner Versicherung geändert? Wenn ja, inwiefern?

Hierzu empfehlen wir den Versicherungsvertrag samt Bedingungen zu prüfen, ob eventuell Tätigkeiten durchgeführt werden, für welche es keinen Versicherungsschutz gibt (Ausschlüsse beachten!)

  • Bin ich auch ausführend tätig, führe ich Montagen durch oder betreibe ich Handel?

Achtung – diese Tätigkeiten sind nicht in einer Berufshaftpflichtversicherung enthalten! (Anmerkung des Fachverbands: Dafür sind auch eigene Gewerbeberechtigungen erforderlich!)

  • Ist meine Versicherungssumme noch ausreichend oder sollte diese erhöht werden?
  • Bin ich außerhalb von Österreich/Europa tätig? Wenn ja, wurde meine Versicherungsdeckung erweitert?

Frage des Fachverbands Ingenieurbüros:

Muss man bei jeder Änderung seiner Tätigkeit den Versicherungsvertrag ändern/anpassen?

Antwort des Versicherungsmaklers AON:

Dies kann leider nicht so pauschal beantwortet werden. Es kommt auf den Einzelfall an. Hierzu empfehlen wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Makler bzw. Versicherungsbetreuer.

Ganz wichtig ist jedoch, dass man bei Veränderung der Tätigkeit nicht vergisst, auch seinen Versicherungsvertrag zu prüfen, damit auch im Schadenfall eine Versicherungsdeckung (Schadenerfüllung oder Abwehr) gegeben ist.

 

 

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Mag. Angelika Haselmayer
Managing Director
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E: angelika.haselmayer@aon-austria.at
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