Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die WKO Ingenieurbüros sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-ZugänglichkeitsGesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ingenieurbueros.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist auf Grund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für die Bildelement der Website fehlen Textalternativen. Somit kann das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Inhalte) nicht erfüllt werden. Eine Behebung des Problems ist in Planung.
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Eine Ergänzung aller Videos um Untertitel ist in Planung. Neue Videos werden zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt werden.
Organigramme und andere Texte verfügen nicht über vereinfachte Textoptionen, das WCAGErfolgskriterium 1.3 (Information und Beziehung) wird daher nicht erfüllt.
Die Farbkontraste der Navigation sowie die Überschriften der Start- und Unterseiten entsprechen in der Desktop- und der Mobilen-Ansicht nicht vollständig den Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum). Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, diese Anforderungen zu berücksichtigen.
Der Buchstabenabstand und die Linienhöhe im Bezug auf die Schriftgrösse, erfüllen nicht komplett die Anforderungen des WCAG-Erfolgskriteriums 1.4.12 (Text Abstand). Eine Anpassung im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen ist in Planung.
Eine Fokussierung der verschiedenen Text- und Navigationselemente mit der Tabulatortaste ist nicht möglich (WCAG 2.1.1 Tastatur). Eine Tastaturfokussierung soll in den nächsten Entwicklungszyklen Berücksichtigung finden.
PDF-Dokumente und Input Felder sind nicht barrierefrei. Sie sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 1.3.5 (Identifizierung, Eingabe, Zweck) sowie 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos werden auf der Video-Plattform Youtube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der WKO Ingenieurbüros liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite, die Navigation, die Mitgliederdatenbank, die Suche und das Suchergebnis, sowie die Nachrichten- und NewsletterSeite. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite, die Navigation, die Mitgliederdatenbank, die Suche und das Suchergebnis, sowie die Nachrichten- und NewsletterSeite. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie schnellstmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an ib(kwfat)wko(kwfdot)at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website ". Bitte beschreiben Sie das Problem und geben Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Fachverband Ingenieurbüros
Schaumburgergasse 20/1 1045 Wien
E-Mail: ib(kwfat)wko(kwfdot)at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.