Neue Befähigungsprüfungsordnung für Ingenieurbüros ab 01.01.2026
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Neue Befähigungsprüfungsordnung für Ingenieurbüros ab 01.01.2026
Ab dem 1. Jänner 2026 gilt die neue Befähigungsprüfungsordnung für das reglementierte Gewerbe „Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure)“. Ingenieurbüros sind hochqualifizierte, unabhängige Spezialisten, die in unterschiedlichsten technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen planen, beraten und als Sachverständige sowie Gutachter tätig sind. Ihre Expertise ist für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar.
Welche Voraussetzungen braucht man für die Gründung eines Ingenieurbüros?
Das Gewerbe ist in § 134 GewO geregelt. Für die Anmeldung müssen drei Komponenten erfüllt sein:
- Abgeschlossene Ausbildung: HTL, Fachhochschule oder Universität (mindestens 180 ECTS)
- Berufspraxis im Fachgebiet (HTL: mind. 6 Jahre, FH/Uni: mind. 3 Jahre)
- Befähigungsprüfung
Warum die Änderung?
Die neue Prüfungsordnung passt die Befähigungsprüfung an die rechtlichen Rahmenbedingungen der GewO 1994 und aktuelle gesetzliche Vorgaben an. Neu ist u. a. das Modul „Sachverständigentätigkeit“.
Ab wann gilt die neue Regelung?
- Kundmachung: 07.11.2024 im RIS
- Inkrafttreten: mit 01.01.2026
Bis 31.12.2025 gilt noch die Befähigungsprüfungsordnung 2010.
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