AWS Investitionsprämie bis 28.2.2021, 24 Uhr auch vorab per E-Mail einreichbar!
Investitionen in ökologische Maßnahmen werden zusätzlich durch die erhöhte Investitionsprämie in Höhe von 14 % noch attraktiver, denn eine Kombination des Investitionszuschusses mit anderen nationalen und europäischen Förderinstrumenten ist zulässig. Anträge können von noch bis 28. Februar 2021 über die AWS gestellt werden.
Im Rahmen der E-Mobilitätsförderung 2021 werden alle bestehenden Förderangebote fortgesetzt und teilweise auch ausgebaut. Dies gilt für alle Antragsstellungen bis 31. März 2022 (bzw. solange Budget verfügbar ist). Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie werden vom BMK – und dort wo festgehalten – in Zusammenarbeit mit den Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und dem Sportfachhandel umgesetzt. Im beiliegenden Leitfaden „E-Mobilität für Betriebe“ des Klima- und Energiefonds finden Sie alle Details zu den einzelnen Förderschienen.
Bis 28.2.2021 kann auch noch zusätzlich die Investitionsprämie beantragt werden.
COVID-19: Handlungsempfehlung zur Durchführung von technischen Prüfungen und Evaluierungen
Während der Durchführung von Tätigkeiten sind derzeit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (zB COVID-19 Gesetz) gewisse Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Diese Handlungsempfehlung dient zur Durchführung von technischen Prüfungen sowie zur Durchführung von Evaluierungen in Betrieben, Gebäuden und Industrieanlagen.
Aufgrund der vollkommenen IT-Abhängigkeit von uns allen in der derzeitigen Situation ist die Einhaltung von grundlegenden Vorkehrungen zum Schutz von Cybersicherheit gerade jetzt enorm wichtig.