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05.04.2024

Keine Chance für Haftungsansprüche

Die aktuelle Infoveranstaltung der Fachgruppe zeigt, warum Sie sich als Ingenieurbüro ernsthaft mit den ÖNORMen Ihres Fachgebiets auseinandersetzen sollten und was Sie bei Haftungsfragen zu beachten haben.

Die Kärntner Ingenieurbüros gehen bei ihrer Arbeit auf Nummer sicher - das zeigte die Infoveranstaltung "ÖNORMEN: Zwischen Empfehlungen und Gesetzen" am 4. April 2024 in der Wirtschaftskammer Kärnten. Fachgruppenobmann Hannes Schwinger freute sich über den vollbesetzten Festsaal und stellte gleich zum Auftakt den aktuellen Folder "Ingenieurhaftung im Fokus" vor: "Hier erfahren Sie die richtige Vorgehensweise, um die für Ihren Beruf erforderlichen Standards zu erfüllen." Übrigens: Als Mitglied der Ingenieurbüros haben Sie freien Zugang zu 20 Normen. "Wenn Sie mehr benötigen, können Sie sich das Normenpaket 300 sichern", so Schwinger.

 

Aktuell gelten 22.678 Normen

Aber warum sind Nomen so wichtig für unsere Branche? "Ingenieurbüros sind aufgrund ihrer komplexen Aufgabenstellungen besonders betroffen", so Rechtsanwalt Lukas Andrieu von der Anwaltskanzlei ScherbaumSeebacher, der als Experte eingeladen war. 22.678 Normen sind aktuell gültig. Natürlich kann niemand diese zu 100 Prozent auswendig kennen. Aber: "Als Ingenieurbüro müssen Sie über denselben Wissensstand verfügen wie Fachexpert:innen auf diesem Gebiet." Was das genau bedeutet, ist nicht definiert. "Auch Richter:innen können das nicht genau sagen, deshalb holen sie sich Sachverständige hinzu", verrät Andrieu.

 

ÖNORMen spiegeln den Stand der Technik wider

Der Anwalt warnt davor, im Auftrag von Kunden Verträge selbst zu gestalten: "Als zuständige Person haften Sie bei Fehlern im Vertrag." Es kann passieren, dass dann auch die Haftpflichtversicherung nicht zahlt. Besonders heikel sind Vertragsgestaltungen, wenn die ÖNORM B 2110 mit im Spiel ist. "Ich muss dann vertraglich alle weiteren, ihr zugeordneten Regeln beachten." Der Experte rät daher, im Vertrag explizit Normen auszuschließen und sich somit abzusichern.

 

Laufender Abgleich mit Haftpflichtversicherung ist sinnvoll

Dass Sie haften, wenn Sie ÖNORMen nicht einhalten, ist klar. Andrieu gibt dazu zwei Tipps: "Sie können zur Absicherung Ihre Haftung mit entsprechenden Formulierungen im Angebot einschränken und im Fall der Fälle Haftpflichtversicherungen in Anspruch nehmen." Gefährlich wird es, wenn Tatbestände vorliegen, bei denen die Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss - so etwa bei vorsätzlich fahrlässigem Handeln oder bei Personenschäden. "Nehmen Sie ein Versicherungsmaklerbüro in Anspruch und informieren Sie diesen laufend über den Iststand in Ihrem Unternehmen." Das ist deshalb so wichtig, weil Makler:innen dafür haften, dass Sie als Ingenieurbüro entsprechend gut abgesichert sind.

 

Haftung - was tun?

Laut Andrieu ist bei einem Haftungsfall der Gang zum Gericht nur bei 10 bis 15 Prozent sinnvoll. Es sei vielmehr wichtig, gewisse Verhaltensregeln und Maßnahmen einzuhalten, um den Schaden zu minimieren:

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Reden Sie mit Ihrer Anwaltskanzlei.
  3. Melden Sie den Vorfall der Haftpflichtversicherung als sogenannte Vorsichtsmeldung.

Hier finden Sie die Tipps im Detail >>

 

Fortsetzung folgt

Aufgrund des großen Interesses kündigte Obmann Schwinger an, sich bei einer kommenden Informationsveranstaltung dem Thema Haftpflichtversicherungen zu widmen.

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