AWS Investitionsprämie bis 28.2.2021, 24 Uhr auch vorab per E-Mail einreichbar!
Investitionen in ökologische Maßnahmen werden zusätzlich durch die erhöhte Investitionsprämie in Höhe von 14 % noch attraktiver, denn eine Kombination des Investitionszuschusses mit anderen nationalen und europäischen Förderinstrumenten ist zulässig. Anträge können von noch bis 28. Februar 2021 über die AWS gestellt werden.
Im Rahmen der E-Mobilitätsförderung 2021 werden alle bestehenden Förderangebote fortgesetzt und teilweise auch ausgebaut. Dies gilt für alle Antragsstellungen bis 31. März 2022 (bzw. solange Budget verfügbar ist). Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie werden vom BMK – und dort wo festgehalten – in Zusammenarbeit mit den Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und dem Sportfachhandel umgesetzt. Im beiliegenden Leitfaden „E-Mobilität für Betriebe“ des Klima- und Energiefonds finden Sie alle Details zu den einzelnen Förderschienen.
Bis 28.2.2021 kann auch noch zusätzlich die Investitionsprämie beantragt werden.
Mit der Investitionsprämie ist jetzt ein weiterer wichtiger Mosaikstein zu den Maßnahmen hinzu gekommen, mit denen die Regierung die in der aktuellen Situation so wichtigen Impulse für die Wirtschaft mit Fortschritten beim Umwelt- und Klimaschutz verbinden möchte.
Durch diesen zusätzlichen Zuschuss von 14 % werden Investitionen in nachhaltige Energienutzung und andere ökologische Maßnahmen in Betrieben noch wirtschaftlicher.
Die Fachgruppe Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer Steiermark startete ihr neues Format „talkING“. Zu aktuellen Themen soll diese Vortragsreihe künftig den Ingenieurbüros einen Mehrwert in ihrer täglichen Arbeit bieten.