1. Was besagt das EuGH-Erkenntnis "Malamud"?
Am 5. März 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass EU-Bürger gegenüber der Europäischen Kommission (nicht gegenüber den europäischen Normungsorganisationen wie CEN/CENELEC oder nationalen Normungsorganisationen wie zB dem ASI oder DIN) ein Recht auf kostenlose Einsicht in bestimmte harmonisierte Europäische Normen (hEN) besitzen, wenn diese Normen konkrete Sicherheitsanforderungen an Produkte oder Dienstleistungen festlegen. Im Malamud-Fall (Rechtssache C-588/21 P) ging es konkret um vier harmonisierte Normen zu Spielzeug (EN 71-4, -5 und 12 sowie EN 12472), die aufgrund ihrer Rechtswirkungen Teil des Unionsrechts sind und daher ein überwiegendes Interesse an ihrer Offenlegung besteht.
Den urheberrechtlichen Schutz von harmonisierten Normen und das Europäische Normungssystem stellt der EuGH nicht in Frage. Der EuGH bestätigt, dass auch harmonisierte Europäische Normen von privatrechtlichen Normungsorganisationen erstellt werden.
Ausgehend vom EuGH-Erkenntnis Malamud gibt die Europäische Kommission kostenfreien Zugang zu harmonisierten europäischen Normen (hENs), in dem sie die Anfrage an die jeweilige nationale Normungsplattformen weiterleitet. Diese gibt dem Anfrager Zugang zu einer "read-only" Version (zum Zugang siehe weiter unten).
2. Was sind harmonisierte Europäische Normen (hEN)?
Grundsätzlich dienen Normen der Standardisierung und es handelt sich um nicht verbindliche Leitlinien mit technischen Spezifikationen für Produkte, Dienstleistungen und Verfahren. Europäische Normen wiederum sind Normen, die von einem der drei europäischen Normungsgremien verabschiedet werden, nämlich:
- Europäisches Komitee für Normung (CEN)
- Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC)
- Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI)
Der Begriff "harmonisierte Norm" ist von der Europäischen Kommission sogar in der Normungsverordnung 1025/2012 konkret definiert (Art. 2 Abs. 1 Buchstabe a) und stellt eine besondere Kategorie einer europäischer Normen dar, dessen Erarbeitung von der Europäischen Kommission bei einem europäischen Normungsgremium in Auftrag gegeben wird. Etwa 20 % aller europäischen Normen werden nach einem Normungsauftrag der Europäischen Kommission erarbeitet und gelten damit als "harmonisierte Europäische Norm" (hEN).
Wichtig: Technische Anforderungen sind in den EU-Rechtsvorschriften verbindlich, während die Anwendung harmonisierter Normen in der Regel freiwillig ist. Die in harmonisierten Normen enthaltenen technischen Spezifikationen werden jedoch als angemessen bzw ausreichend angesehen, um den technischen Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu genügen. Daher ist in den meisten Fällen die Anwendung harmonisierter Normen freiwillig bzw steht es Herstellern oder Dienstleistungserbringer auch frei, eine andere technische Lösung zur Erfüllung der Anforderungen zu wählen.
Weitere Infos siehe unter Your Europe.
3. Zählen alle Normen, die vom ASI bereitgestellt werden, zu den harmonisierten Europäischen Normen (hEN) und sind daher ab sofort kostenfrei?
Nein. Ein Recht auf kostenlose Einsicht besteht nur auf bestimmte harmonisierte Europäische Normen (hEN), nämlich dann, wenn diese Normen konkrete Sicherheitsanforderungen an Produkte oder Dienstleistungen festlegen, von einem der drei europäischen Normungsgremien (CEN, CENELEC, ETSI) erarbeitet werden und im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.
4. Gibt es eine Liste von "harmonisierten Europäischen Normen" (hEN)?
Alle harmonisierten Normen werden regelmäßig im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Man findet diese über die Plattform "Your Europe" oder direkt über die EU-Kommission bzw auch auf weiteren Portalen:
- Normung in Europa - Your Europe
- Amtsblatt der Europäischen Union - EUR-Lex
- Harmonisierte EU-Normen online
In Österreich sind die Normen auf der Seite von Austrian Standards gelistet:
5. Wo kann ich Einsicht nehmen?
Ausgehend vom EuGH-Erkenntnis Malamud gibt die Europäische Kommission kostenfreien Zugang zu harmonisierten Europäischen Normen (hEN), in dem sie die Anfrage an die jeweilige nationale Normungsplattformen weiterleitet. Diese gibt dem Anfrager Zugang zu einer "read-only" Version.
Jeder EU-Bürger, der daher Zugang zu einer hEN im read only-Format haben möchte, kann in einem ersten Schritt über das Portal der Europäischen Kommission einsteigen.
In einem nächsten Schritt bekommt man Zugang zur jeweiligen nationalen Plattform. Die österreichische Plattform stellt die Normen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Zurzeit (Stand 10/2025) sind ca. 370 Normen kostenfrei lesbar, wobei die Liste kontinuierlich erweitert wird.
6. Gibt es eine Möglichkeit kostenfrei in alle Normen beim ASI Einsicht zu nehmen?
Ja, für Mitglieder besteht die Möglichkeit über die Landeskammer kostenfrei Einsicht in alle vom ASI zur Verfügung gestellten Normen zu erhalten (Leserecht, keine Download- oder andere Nutzungsmöglichkeit). Jede Landeskammer hat einen Lesesaal, wo Unternehmer ohne großen Aufwand und ohne Kosten Einsicht nehmen können.
Tipp: Für den Download von Normen stehen Ihnen aktuell als Ingenieurbüro 20 Normen frei zur Verfügung.
7. Wo kann ich die Normen downloaden?
Der Fachverband Ingenieurbüros hat mit der Austrian Standards plus GmbH einen Vertrag abgeschlossen, der für Ingenieurbüros seit 2023 einen günstigen Normenzugang ermöglicht und aktuell sogar 20 Normen frei zur Verfügung stellt.