Um das reglementierte Gewerbe Ingenieurbüros anmelden zu können, müssen Sie folgende drei Säulen erfüllen: 

- eine abgeschlossene Ausbildung (HTL, FH, Universität),

- facheinschlägige Berufspraxis im betreffenden Fachgebiet (HTL: mind. 6 Jahre, Universität/FH: mind. 3 Jahre) sowie

- die sog. "Befähigungsprüfung"

 

Das anzumeldende Fachgebiet ist nicht "frei wählbar", sondern richtet sich immer nach Ihrer persönlichen theoretischen Ausbildung und Praxis, die Sie nachweisen können, und muss dieses Fachgebiet einer technischen/ naturwissenschaftlichen/ ingenieurwissenschaftlichen österreichischen Ausbildung entsprechen.

Unter fachlicher Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet ist eine Tätigkeit zu verstehen, die geeignet ist, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbstständigen Ausübung des betreffenden Gewerbes erforderlich sind.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie unter dem Menüpunkt "Rechtliches".

Bei Interesse am reglementierten Gewerbe Ingenieurbüros stehen die zuständigen Fachgruppen Ingenieurbüros im jeweiligen Bundesland selbstverständlich gerne zur Verfügung.